6. April 1920 Gründung des Sportverein Holzheim

05.04.2020

Am 6. April 1920 fand in der Gaststätte „Zur Post“ die Gründungsversammlung des Sportverein 1920 Holzheim statt. Hieraus entstand später mit dem Turn-und Wassersportverein (TuWa) die Holzheimer Sportgemeinschaft 1920 e.V.

Nachfolgend das Gründungsprotokoll als Abschrift, da das Originalprotokoll in Sütterlinschrift niedergeschrieben wurde:

Sportverein 1920 Holzheim

Protokoll zu der Gründung des Vereins vom 6. April 1920

Um 11 Uhr wurde die Versammlung durch die Einberufenen eröffnet. Als Punkt I. Wahl des Vorstandes

Gewählt wurden

  • I. Vorsitzender : Kremer, Peter
  • II. “ : Schenkel, Johann
  • I. Schriftführer : Könen, Willi
  • II. “ : Heimann, Jean
  • I. Kassierer : Schmitz, Wilhelm

Sämtlich gewählten nahmen die Wahl an. Die Wahl der Spielführer wurde vertagt bis die Mannschaften zusammengestellt sind. Alsdann wurden die Statuten vorgelesen, welche folgendermaßen lauten:

1927 wurde noch auf einem Platz an der Mühlenstraße ( Blausteinsweg ) gespielt
1927 wurde noch auf einem Platz an der Mühlenstraße ( Blausteinsweg ) gespielt

1. Zweck des Vereins:

Der Verein macht es sich zur Pflicht, seine Mitglieder körperlich auszubilden und deren Gesundheit durch das Spiel zu fördern und zu stärken.

2. Mitgliedschaft:

Die Mitglieder zerfallen in aktive, passive und Ehrenmitglieder. Mitglied kann jede männliche Person werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme der Mitglieder findet durch Ballotage * statt. (* geheime Abstimmung )

Die Mitgliedschaft erlischt:

  1. durch freiwilligen Austritt.
  2. wenn das Mitglied seinen Verpflichtungen vom Verein gegenüber nicht nachkommt.
  3. durch wiederholt ungebührliches Betragen.

Ausschluss eines Mitgliedes findet durch Ballotage statt.

3. Beschlussfassungen:

Bei allen Beschlussfassungen entscheidet Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit der Vorsitzende, mit Ausnahme bei Wahl des Vorstandes, wo das Los entscheidet.

Ausschnitt aus dem Originalprotokoll vom 6. April 1920

Ausschnitt aus dem Originalprotokoll vom 6. April 1920

4. Aufnahmegebühr:

aktive Mitglieder zahlen ein Mitgliedsgeld von Mark- 5, aktive Jugendliche bis 16 Jahren Mark – 3, Ehrenmitglieder nach belieben.

5. Monatsbeitrag:

Laut Beschluss der Sitzung vom 4. Aug. Mitglieder bis 16 Jahre Mark -1, über 16 Jahre Mark -2.

6. Der Vorstand wird in der jährlichen Generalversammlung neu gewählt.

Er besteht aus:

  • I. Vorsitzenden
  • II. “
  • I. Schriftführer
  • II. “
  • I. Kassierer
  • II. “
  • I. Beisitzer
  • II. “
  • Spielführer

Die Leitung des Vereins liegt in den Händen des I. Vorsitzenden. Der Kassierer hat die Einnahmen zu ersehen und die Ausgaben zu leisten. Er muss sein Buch nach den Bestimmungen des Vorstandes führen und letzterem vierteljährlich Kassenbericht erstatten. Der Kassierer schließt jedes Jahr zum 31. März seine Bücher und muss bis zum 15. April den Abschluss fertig stellen, welcher von zwei Revisoren geprüft wird. Die Bilanz wird der Generalversammlung, welche am 1. Sonntag im Monat April jährlich vorgelegt, daselbst wird vom Kassierer resp. vom Vorstand Entlastung erteilt, wenn durch die Revision kein Einspruch hierzu erfolgen.
Die Spielführer übernehmen die Führung auf dem Spielfeld und haben daselbst für Ordnung zu sorgen. Er leitet jede Übung sowie jedes Wett und Gesellschaftsspiel. Seinen Anordnungen hat sich jedes Mitglied streng zu fügen. Den Anordnungen des Vorstandes bzw. den Führern ist von allen Mitgliedern strengstens Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde werden rücksichtslos aus dem Verein ausgewiesen.

7. Der Verein feiert jährlich sein Stiftungsfest

8. Über die Austragung von Wett bzw. Gesellschaftsspielen entscheidet der Vorstand

Die Zusammenstellung der Mannschaften findet durch den Vorstand und der Spielführer statt. Jedes Mitglied welches für ein Wettspiel aufgestellt wird, ist bei einer Strafe von 10 Mark verpflichtet, das selbst mit auszutragen. Als Entschuldigungen gelten nur triftige Gründe.

9. Erleidet ein Mitglied einen Unfall bei einem Wettspiel oder Übungsstunde, so wird dasselbst von der Kasse unterstützt.

10. Der Verein verpflichtet sich einer Unfallversicherung beizutreten.

11. Auflösung des Vereins:

Wenn die Mitgliederzahl weniger als 5 Mann beträgt, kann der Verein aufgelöst werden. Die Kasse verfällt der Gemeinde, die diesselbst zu gemeinnützigen Zwecken verwendet.

12. Sämtliche Sportgeräte und Bücher gehören dem Verein. Kein Mitglied hat bei Austritt ein Anrecht drauf.

13. Jedes Mitglied ist verpflichtet, wenigstens einmal in der Woche mitzuüben.

Fernbleiben vom Üben muss entschuldigt werden und zwar vorher bei einem Vorstandsmitglied oder beim Spielführer. Wer drei mal ohne Entschuldigung fehlt, wird aus dem Verein ausgeschlossen.

14. Änderungen der Satzungen:

Änderungen können nur in einer Generalversammlung mit Zustimmung von 2/3 der Mitglieder beschlossen werden und unterliegen der Genehmigung der zuständigen Behörde

15. Der Vorstand haftet mit seiner Unterschrift für sämtliches Gerät, Bücher, Kasse u.s.w.

Vorstands Statuten wurden am 9. April 1920 vom Bürgermeister Amt Holzheim genehmigt

Holzheim vom 9. April 1920

I. Vorsitzender                 I. Schriftführer
Kremer                                Könen

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